Pokémon GO Daten dürften an staatliche Stellen gegeben werden

Schon vor dem Start von Pokémon GO haben viele auf den Tag gewartet, um es endlich in Deutschland nutzen zu können. Was viele dabei aber vergessen sind die Nutzungsrechte die man Niantic (einer Tochterfirma von Google) dabei überlässt.

Alle lieben Pokémon GO und jeder lädt sich das Spiel auf sein Smartphone sofern es nicht gerade wieder Serverprobleme gibt. Was bei der Registrierung aber viele wohl nicht so genau beachten sind die Nutzungsbedingungen denen man zugestimmt hat, um das Spiel spielen zu können.

Darin gibt man Niantic ein Einverständnis zur Datenweitergabe an Dritte. Dies beinhaltet nicht nur das Unternehmen selbst sondern auch Regierungen, Ermittlungsbehörden und sonstige staatliche Stellen oder Privatpersonen. Das scheint aber keinen so recht zu interessieren oder man hat es einfach übersehen, obwohl diese Bedingungen auch in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden.

Konkret heisst es in der Pokémon GO Privacy Police unter 3.e (stand 1.07.2016):

We cooperate with government and law enforcement officials or private parties to enforce and comply with the law. We may disclose any information about you (or your authorized child) that is in our possession or control to government or law enforcement officials or private parties as we, in our sole discretion, believe necessary or appropriate: (a) to respond to claims, legal process (including subpoenas); (b) to protect our property, rights, and safety and the property, rights, and safety of a third party or the public in general; and © to identify and stop any activity that we consider illegal, unethical, or legally actionable activity.

Übersetzt also:

Wir arbeiten mit der Regierung, mit Strafverfolgungsbehörden oder privaten Beteiligten zusammen, um das Gesetz durchzusetzen und einzuhalten. Wir könnten jegliche Informationen über Sie (oder über das von Ihnen ermächtigte Kind), die sich in unserem Besitz oder Kontrollbereich befinden, an Regierungen oder Strafverfolgungsbehörden oder private Beteiligte offenlegen, wenn wir es nach unserem eigenen Ermessen für notwendig und angemessen erachten: (a) um auf Ansprüche, Gerichtsprozesse (einschließlich Vorladungen) zu reagieren; (b) um unser Eigentum, unsere Rechte und unsere Sicherheit sowie das Eigentum, die Rechte und die Sicherheit Dritter oder der allgemeinen Öffentlichkeit zu schützen; und (c) um jegliche Aktivität, die wir als illegal, unethisch oder rechtlich anfechtbar erachten, aufzudecken und zu stoppen.

Hast Du das gewusst?

Naja, für viele Sicherlich kein Grund Pokémon GO nun vom Smartphone zu verbannen, aber sicherlich ein Grund sich mal die Datenschutzrichtlinien auf Deutsch genau durchzulesen.

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